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Was kostet Arbeitskräfteüberlassung im Bau?
Welche Faktoren den Verrechnungssatz für Baupersonal bestimmen und welche Angaben Unternehmen für ein aussagekräftiges Angebot benötigen.
Warum es keinen seriösen Einheitspreis gibt
Der Preis für überlassenes Baupersonal lässt sich nicht sinnvoll mit einer einzigen Pauschale beantworten. Berufsgruppe, kollektivvertragliche Einstufung, Zulagen, Arbeitszeit, Einsatzdauer und konkrete Bedingungen auf der Baustelle wirken sich auf die Kalkulation aus.
Ein belastbares Angebot beginnt deshalb mit einer klaren Einsatzbeschreibung. Ein scheinbar günstiger Stundensatz ist wenig aussagekräftig, wenn Qualifikation, Nebenkosten oder Einsatzbedingungen nicht vergleichbar sind.
Diese Faktoren beeinflussen den Verrechnungssatz
Für die Kalkulation werden insbesondere die tatsächliche Tätigkeit und die Rahmenbedingungen des Einsatzes betrachtet.
- Qualifikation und kollektivvertragliche Einstufung
- Einsatzort, Erreichbarkeit und erforderliche Mobilität
- Arbeitszeit, Schichtmodell, Mehrarbeit sowie anfallende Zulagen
- Dauer, Beginn und planbare Auslastung des Einsatzes
- Besondere Erfahrung, Berechtigungen oder Sicherheitsanforderungen
Welche Leistungen im Angebot berücksichtigt werden
Bei der Arbeitskräfteüberlassung bleibt VISI Arbeitgeber. Zur Leistung gehören daher nicht nur die geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch Recruiting, Anmeldung, Personalverwaltung, laufende Betreuung und die gesetzeskonforme Abwicklung des Dienstverhältnisses.
Vor Einsatzbeginn werden Qualifikation, Verfügbarkeit und wesentliche Rahmenbedingungen abgestimmt. So weiß das Bauunternehmen, welche Leistung angeboten wird und auf welcher Grundlage der Verrechnungssatz entsteht.
So erhalten Sie rasch ein konkretes Angebot
Je genauer die Anfrage, desto schneller kann die Verfügbarkeit geprüft und ein passendes Angebot erstellt werden.
- benötigte Berufsgruppe und Mitarbeiteranzahl
- genauer Einsatzort und gewünschter Arbeitsbeginn
- voraussichtliche Einsatzdauer und Arbeitszeit
- Aufgaben, erforderliche Erfahrung und besondere Berechtigungen
- Ansprechpartner für die operative Abstimmung
